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   VGH Bayern, 23.01.2001 - 22 ZS 00.3666   

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https://dejure.org/2001,30149
VGH Bayern, 23.01.2001 - 22 ZS 00.3666 (https://dejure.org/2001,30149)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2001 - 22 ZS 00.3666 (https://dejure.org/2001,30149)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 22 ZS 00.3666 (https://dejure.org/2001,30149)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15

    Betäubungsmittel; Diskothek; Gewerbeuntersagung; Interessenabwägung; Polizei;

    Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen bestimmen sich nach der jeweiligen Gefahrenlage; sie können von der Verhängung von Lokalverboten oder der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Polizei über erhebliche Umgestaltung der Betriebsräume bis zur Schließung des Lokals reichen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2001 - 22 ZS 00.3666 -, GewArch 2001, 172).

    Die Frage, ob den Gastwirt gegebenenfalls ein persönliches Verschulden an einem mangelhaften Verhalten trifft, ist unerheblich (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2001, a.a.O.).

    Er muss ihn äußerstenfalls - wenn andere Maßnahmen nicht gegriffen haben - als ultima ratio sogar (vorübergehend) schließen und sein Gewerbe gegebenenfalls an anderer Stelle wieder aufnehmen, damit auf dieses Weise die "Szene" ihr Interesse verliert (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18.11.1993, a.a.O., m. w. N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2001, a.a.O.).

    Insbesondere muss er zu eigenen konkreten Angaben zu Vorfällen in seiner Diskothek bereit sein (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2001, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15

    London Underground in Ludwigshafen zu Recht geschlossen

    Deshalb muss der Betreiber einer Diskothek alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die in der von ihm betriebenen Diskothek aufgetretenen Verstöße gegen die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zu unterbinden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 22 ZS 00.3666 -, GewArch 2001, 172).

    Dazu zählt u.a., dass sich der Diskothekenbetreiber selbst nachhaltig um eine Zusammenarbeit mit der Polizei bemüht und auf ihr beharrt (Bay. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 22 ZS 00.3666 -, GewArch 2001, 172).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - 4 A 593/15

    Gewerbeuntersagung zur Betreibung eines Kiosks wegen Handeltreiben mit

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. November 2014 - 4 E 1083/14 - unter Bezugnahme auf Bay. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 22 ZS 00.3666 -, GewArch 2001, 172 = juris, Rn. 3.
  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 ZB 10.3014

    Wiederholungsgefahr als berechtigtes Interesse für eine

    Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen bestimmen sich nach der jeweiligen Gefahrenlage; sie können von der sorgfältigen Auswahl und Überwachung der eigenen Bediensteten zu der Verhängung von Lokalverboten oder der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Polizei sowie über erhebliche Umgestaltungen der Veranstaltungsräume bis zum Verzicht auf die Veranstaltung reichen (vgl. z.B. BayVGH vom 23.1.2001 Az. 22 ZS 00.3666 m.w.N., für den Betrieb einer Diskothek).
  • VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04

    Gewerberecht - Gaststätten, Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen

    Zutreffend wird in dem streitigen Bescheid zunächst darauf hingewiesen, dass der Betreiber einer Diskothek alle erforderlichen Maßnahmen treffen muss, um die in der von ihm betriebenen Diskothek aufgetretenen Verstöße gegen die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zu unterbinden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.01.2001 - 22 ZS 00.3666 -, GewArch 2001, 172, m. w. N.).
  • VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 5 S 12.1022

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; wiederholter Verstoß gegen betriebliche

    Die Frage, ob den Gaststättenbetreiber ein Verschulden an festgestellten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften bzw. Auflagen trifft, ist darüber hinaus unerheblich (vgl. BayVGH vom 23.1.2001 Az. 22 ZS 00.3666).
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